Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Damit sind Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen auch in der Privatwirtschaft verbindlich geworden. Dazu gehört unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr – beispielsweise Online-Shops und andere digitale Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen können.
Das bedeutet allerdings nicht, dass seitdem automatisch jede Unternehmenswebsite unter das BFSG fällt. Der Anwendungsbereich hängt davon ab, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden. Hinzu kommt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie Dienstleistungen anbieten.
Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung lohnt sich das Thema aber auch bei einer klassischen Unternehmenswebsite.
Viele Barrieren entstehen schon beim Webdesign
Digitale Barrierefreiheit beginnt nicht erst mit einem speziellen Prüfprogramm. Viele Probleme entstehen deutlich früher: zu geringe Farbkontraste, eine Navigation, die ausschließlich mit der Maus funktioniert, schlecht erkennbare Fokuszustände, unverständliche Formulare oder Bilder, deren Inhalt für einen Screenreader nicht beschrieben werden kann.
Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C liefern dafür technische und gestalterische Orientierung. Dazu gehören unter anderem ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Überschriftenstrukturen, verständliche Beschriftungen sowie sichtbare Fokuszustände für Bedienelemente.
Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit verweist für die praktische Umsetzung des BFSG auf die EN 301 549 und die WCAG. Die derzeitige EN 301 549 orientiert sich bei Websites an Kriterien der WCAG 2.1; ihre überarbeitete Fassung soll auf WCAG 2.2 Bezug nehmen.
Bei meinen Websites gehört das bereits zur Planung
Ich sehe Barrierefreiheit deshalb nicht als Zusatzmodul, das erst am Ende eines Projekts aufgesetzt wird. Bei meinen Webprojekten denke ich grundlegende Anforderungen standardmäßig bereits bei Konzeption, Design und Entwicklung mit.
Das betrifft beispielsweise Farbkontraste, lesbare Schriftgrößen, eine nachvollziehbare Seitenstruktur, semantisch sauberes HTML, Tastaturbedienbarkeit und sinnvoll beschriftete Formulare. Wo Bilder wichtige Informationen transportieren, muss außerdem geklärt werden, wie diese Informationen auch ohne das Bild zugänglich bleiben.
Das ist auch technisch sinnvoll. Eine sauber aufgebaute Website ist leichter zu bedienen, robuster und für unterschiedliche Endgeräte und Nutzungssituationen besser geeignet. Eine Person muss dafür nicht dauerhaft eingeschränkt sein: Auch ein gebrochener Arm, eine schlechte Internetverbindung, starkes Sonnenlicht auf dem Smartphone oder altersbedingt nachlassende Sehkraft können aus einer kleinen Unannehmlichkeit schnell eine echte Bedienhürde machen.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen „Barrierefreiheit mitdenken“ und einer nachweislich vollständig barrierefreien beziehungsweise WCAG-konformen Website. Eine solche Konformität muss anhand definierter Kriterien geprüft werden; nach Angaben des W3C gehören dazu sowohl automatisierte Tests als auch eine fachliche manuelle Bewertung.
Für mich ist der sinnvollere Ansatz deshalb: Barrieren gar nicht erst unnötig entstehen lassen. Das erspart spätere Nacharbeiten und sorgt dafür, dass eine Website von Beginn an für möglichst viele Menschen vernünftig nutzbar ist.
