Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Transparenzpflichten aus dem EU AI Act. Für Unternehmen stellt sich damit häufiger die Frage, wann der Einsatz von KI gegenüber Kunden oder Besuchern kenntlich gemacht werden muss.
Wichtig dabei: Nicht jeder mit KI erstellte Inhalt braucht automatisch eine Kennzeichnung.
Besonders relevant sind drei Bereiche.
KI-Chatbots müssen erkennbar sein
Setzt ein Betrieb auf seiner Website einen KI-Chatbot ein, muss für den Nutzer erkennbar sein, dass er mit einer künstlichen Intelligenz und nicht mit einem Menschen kommuniziert.
Ein einfacher Hinweis wie
„Sie chatten mit einem KI-Assistenten.“
kann dafür bereits ausreichen.
Bei KI-Texten kommt es auf den Inhalt an
Auch ein mit ChatGPT oder einem anderen KI-System erstellter Text ist nicht automatisch kennzeichnungspflichtig.
Relevant wird die Regelung insbesondere bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Werden Inhalte vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft und redaktionell verantwortet, kann die Kennzeichnungspflicht entfallen.
Normale Produktbeschreibungen, Werbetexte oder sprachliche Überarbeitungen fallen daher nicht pauschal darunter.
Vorsicht bei realistisch wirkenden KI-Bildern
Bei Bildern und Videos wird es vor allem dann interessant, wenn künstlich erzeugte Inhalte wie echte Aufnahmen wirken.
Ein offensichtlich illustriertes KI-Bild ist etwas anderes als ein fotorealistisches Bild einer angeblichen Baustelle, eines Mitarbeiters oder eines Ereignisses, das tatsächlich nie stattgefunden hat.
Gerade bei Werbung sollte deshalb klar sein, ob eine Darstellung reale Verhältnisse zeigt oder künstlich erzeugt wurde.
Was sollten Betriebe jetzt tun?
Wer bereits KI nutzt, sollte einmal prüfen, wo sie im eigenen Betrieb eingesetzt wird:
- Gibt es einen KI-Chatbot?
- Werden KI-generierte Bilder veröffentlicht?
- Entstehen Texte weitgehend automatisch?
- Werden Inhalte vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft?
Meist ist keine große Umstellung nötig. Entscheidend ist, die eigenen Anwendungen zu kennen und dort transparent zu sein, wo es tatsächlich erforderlich ist.
Und wo lohnt sich KI überhaupt?
Wer sich ohnehin mit dem eigenen KI-Einsatz beschäftigt, sollte direkt die nächste Frage stellen:
Welche Aufgaben könnten wir mit KI oder Automatisierung einfacher erledigen?
Dafür habe ich einen kurzen kostenlosen Ratgeber erstellt:
5 Anzeichen, dass sich KI-Automatisierung für Ihren Betrieb lohnt
Die PDF zeigt, woran sich sinnvolle Einsatzmöglichkeiten erkennen lassen und welche Prozesse sich für einen Einstieg besonders anbieten.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen:
EU-Kommission – Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act
Handwerkskammer Dortmund – Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten
IHK Köln – Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung
