Am 17. August 2026 startet in Nordrhein-Westfalen ein neues Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. Mit „NRW.BANK.Impuls KI“ unterstützt die NRW.BANK Firmen dabei, konkrete Einsatzmöglichkeiten für künstliche Intelligenz zu untersuchen und KI-Systeme zunächst im Betrieb zu testen. Der Zuschuss kann bis zu 25.000 Euro betragen.
Für viele Handwerksbetriebe dürfte das Programm einen genaueren Blick wert sein. Die Förderung ist zwar nicht speziell auf das Handwerk beschränkt, richtet sich aber ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Damit fallen auch zahlreiche Handwerksunternehmen in den Kreis der möglichen Antragsteller.
Die NRW.BANK hatte das Programm am 16. Juli angekündigt. Nach Angaben der Förderbank stehen im ersten Jahr zunächst drei Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ab dem 17. August ausschließlich über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt werden.
Gefördert wird die Vorbereitung – nicht der beliebige Kauf von KI-Software
Bei „NRW.BANK.Impuls KI“ geht es in erster Linie darum, Unternehmen bei einer vernünftigen Entscheidung über den Einsatz von KI zu unterstützen.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu Förderprogrammen, bei denen beispielsweise neue Hardware oder Software angeschafft wird. Ein Unternehmen kann nicht einfach eine beliebige KI-Anwendung kaufen und anschließend die Hälfte des Kaufpreises als Zuschuss beantragen.
Die Förderung ist in zwei Bereiche aufgeteilt.
Modul A betrifft die sogenannte KI-Konzeptberatung. Ein externer Dienstleister kann gemeinsam mit dem Unternehmen untersuchen, an welchen Stellen KI sinnvoll eingesetzt werden könnte. Dazu gehören laut NRW.BANK beispielsweise die Identifikation geeigneter Anwendungsfelder, die Definition konkreter Anwendungsfälle und die Prüfung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen.
Auch Fragen zur vorhandenen Datenstruktur, zum Umgang mit KI-Systemen im Unternehmen, zum Datenschutz oder zu regulatorischen Anforderungen können Bestandteil einer solchen Beratung sein.
Modul B setzt später an. Hier geht es um einen bereits definierten Anwendungsfall und die Frage, ob eine bestimmte KI-Lösung unter realistischen Bedingungen tatsächlich funktioniert.
Dabei kann ein eigener Prototyp entwickelt werden. Ebenso ist es möglich, eine bereits erhältliche KI-Lösung zeitlich begrenzt im Unternehmen einzusetzen und zu testen. Vor dem Test müssen der Anwendungsfall und geeignete Kriterien festgelegt werden, anhand derer sich der Nutzen anschließend beurteilen lässt.
Interessant ist eine weitere Vorgabe der NRW.BANK: Für denselben Anwendungsfall dürfen auch mehrere KI-Systeme miteinander verglichen werden. Ein Betrieb könnte damit beispielsweise prüfen, welche von mehreren Lösungen für seinen konkreten Arbeitsablauf am besten geeignet ist.
Was könnte das im Handwerk konkret bedeuten?
Die Förderrichtlinie schreibt Handwerksbetrieben keine bestimmten Anwendungsfälle vor. Genau das eröffnet Spielraum.
Denkbar wäre beispielsweise ein Betrieb, bei dem täglich zahlreiche Kundenanfragen per E-Mail eingehen. Statt direkt eine KI-Lösung dauerhaft einzuführen, könnte zunächst untersucht werden, ob ein System Anfragen sinnvoll vorsortieren, Informationen erkennen und für die weitere Bearbeitung vorbereiten kann.
Bei einem anderen Unternehmen könnte es darum gehen, vorhandene Dokumentationen oder technische Unterlagen besser durchsuchbar zu machen. Auch die Auswertung von Bildern, die Unterstützung interner Verwaltungsabläufe oder die Analyse betrieblicher Daten können mögliche Anwendungsfelder sein.
Das sind Beispiele und keine von der NRW.BANK vorab zugesicherten Förderfälle. Entscheidend bleibt die konkrete Vorhabenbeschreibung und deren Prüfung im Antragsverfahren.
Die IHK Nord Westfalen führt „NRW.BANK.Impuls KI“ inzwischen ebenfalls in ihrer Übersicht zu Zuschüssen für Innovation und Digitalisierung auf. Sie verweist auf die beiden Förderbereiche Konzeptberatung sowie Entwicklungs- und Testdienstleistungen für KI-Systeme.
50 Prozent Förderung – maximal 25.000 Euro
Die NRW.BANK übernimmt maximal 50 Prozent der anerkannten förderfähigen Ausgaben.
Für einen Antrag müssen mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten zusammenkommen, da Zuschüsse unterhalb von 5.000 Euro nicht bewilligt werden. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro Förderung je Unternehmen innerhalb des maßgeblichen Zweijahreszeitraums. Dabei werden gegebenenfalls auch verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen berücksichtigt.
Ein einfaches Beispiel zeigt die Größenordnung:
Kostet eine förderfähige KI-Beratung 10.000 Euro netto, können daraus 5.000 Euro Zuschuss entstehen. Bei 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben wären maximal 15.000 Euro möglich. Ab 50.000 Euro förderfähigen Kosten ist die maximale Fördersumme von 25.000 Euro erreicht.
Auch die NRW.BANK verwendet entsprechende Beispielrechnungen in ihrer Pressemitteilung und den offiziellen FAQ.
Welche Kosten anerkannt werden können
Im Mittelpunkt stehen Leistungen externer Unternehmen. Dazu gehören Beratung, Entwicklung und Tests.
Bei einem Projekt nach Modul B können außerdem bestimmte Sachausgaben berücksichtigt werden. Dazu zählen für den Test benötigte Softwarelizenzen, gemietete Hardware und der Zugang zu Testinfrastrukturen.
Für diese zusätzlichen Sachkosten gibt es allerdings eine Grenze: Sie dürfen höchstens 25 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben innerhalb von Modul B ausmachen.
Berücksichtigt werden ausschließlich Nettobeträge. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
Was nicht bezahlt wird
Die FAQ der NRW.BANK grenzen das Programm relativ deutlich ab.
Eine allgemeine Digitalisierungsberatung ohne konkreten KI-Bezug fällt nicht unter die Förderung. Gleiches gilt für klassische Automatisierung oder Robotik, wenn dabei keine KI eingesetzt wird.
Auch reine Schulungen zur europäischen KI-Verordnung sowie eine bloße Bestandsaufnahme ohne anschließende Vorbereitung eines konkreten KI-Einsatzes sind nicht vorgesehen.
Besonders relevant ist die Grenze zwischen Test und produktivem Betrieb. Der Erwerb einer KI-Anwendung sowie deren dauerhafte Implementierung nach dem Testzeitraum gehören nicht mehr zu „NRW.BANK.Impuls KI“. Das Programm endet im Wesentlichen dort, wo aus einem erprobten System eine dauerhaft eingesetzte Lösung wird.
Nach Angaben der NRW.BANK können für spätere Investitionen gegebenenfalls andere Förderangebote infrage kommen. In ihrer Pressemitteilung nennt die Bank in diesem Zusammenhang „NRW.BANK.Invest Zukunft“.
Für Modul B muss bereits Vorarbeit geleistet worden sein
Wer direkt eine KI-Lösung testen möchte, muss bei der Antragstellung erklären können, warum genau dieses Projekt verfolgt wird.
Für Modul B verlangt die NRW.BANK konzeptionelle Vorarbeiten, aus denen der geplante Test nachvollziehbar abgeleitet werden kann. Diese Vorarbeiten müssen allerdings nicht zwingend zuvor über Modul A finanziert worden sein. Auch selbst finanzierte Vorarbeiten oder geeignete KI-Beratungsangebote können die Grundlage bilden.
Für Unternehmen bedeutet das praktisch: Ein Antrag mit dem Inhalt „Wir möchten einmal KI ausprobieren“ dürfte kaum ausreichen. Der betriebliche Anwendungsfall sollte bereits nachvollziehbar beschrieben sein.
Erst Antrag und Bewilligung, dann Auftrag
An diesem Punkt sollten Betriebe besonders genau arbeiten.
Mit dem geförderten Vorhaben darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Als Beginn kann bereits der Abschluss eines Liefer-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrags gelten. Auch die Beauftragung des für das Projekt vorgesehenen Dienstleisters darf daher nicht einfach vorgezogen werden.
Nach den FAQ können Verträge unter bestimmten Bedingungen so gestaltet werden, dass sie bei einer ausbleibenden Förderung kostenfrei wieder aufgelöst werden können. Wer diesen Weg in Betracht zieht, sollte die Voraussetzungen vorher genau prüfen. Ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zur Ablehnung des Antrags oder zur Aufhebung einer bereits ausgesprochenen Bewilligung führen.
Auch der Dienstleister muss bestimmte Anforderungen erfüllen
Der beauftragte Anbieter muss nach Angaben der NRW.BANK nachweisen können, dass er über die für das Projekt erforderliche Fachkompetenz verfügt. Sein Unternehmenssitz muss innerhalb der Europäischen Union liegen.
Neben privatwirtschaftlichen Unternehmen kommen auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen infrage.
Bei der Auftragsvergabe verlangt die NRW.BANK wirtschaftliche Bedingungen und eine formlose Preisermittlung, durch die sich der Antragsteller einen Marktüberblick verschafft. Die entsprechenden Unterlagen müssen nicht zwangsläufig zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, können aber später angefordert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die NRW.BANK nennt in ihren aktuellen FAQ unter anderem das Antragsformular, eine Vorhabenbeschreibung und das Angebot des vorgesehenen Dienstleisters.
Hinzu kommen eine Erklärung zum KMU-Status, Angaben zu erhaltenen oder beantragten De-minimis-Beihilfen sowie entsprechende Identitäts- und Unternehmensnachweise. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.
Die Förderung fällt unter die De-minimis-Regelung. Bei der Antragstellung müssen deshalb entsprechende Beihilfen aus den vergangenen drei Jahren berücksichtigt werden. Nach den FAQ liegt der maßgebliche Höchstbetrag bei insgesamt 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren für das betreffende Unternehmen beziehungsweise den relevanten Unternehmensverbund.
Die Kosten müssen zunächst selbst bezahlt werden
Der Zuschuss landet nicht zu Beginn des Projekts auf dem Geschäftskonto.
Die NRW.BANK zahlt die Förderung nach Abschluss des Vorhabens im Ausgabenerstattungsverfahren aus. Grundlage sind bereits bezahlte Rechnungen und die anschließend eingereichten Nachweise.
Gerade kleinere Unternehmen sollten diesen Punkt bei ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen. Auch bei einer Förderquote von 50 Prozent müssen die Rechnungen zunächst bezahlt werden können.
Für die Durchführung des Projekts sind grundsätzlich bis zu sechs Monate vorgesehen. Das Vorhaben muss außerdem innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein längerer Zeitraum genehmigt werden.
Warum sich eine Prüfung für Handwerksbetriebe lohnen kann
Bei der Diskussion um KI entsteht schnell der Eindruck, ein Unternehmen müsse möglichst rasch irgendein KI-Werkzeug einführen. Für einen Handwerksbetrieb ist eine andere Frage meist wichtiger: Welcher konkrete Arbeitsablauf kostet heute unnötig viel Zeit oder Geld – und kann KI daran tatsächlich etwas verbessern?
Genau diese Frage lässt sich mit dem neuen Programm vergleichsweise strukturiert untersuchen.
Ein Betrieb kann zunächst analysieren, ob ein geeigneter Anwendungsfall vorhanden ist. Ist die Idee bereits konkreter, lässt sich eine Lösung in begrenztem Umfang testen, bevor daraus eine größere Investition wird.
Das reduziert das wirtschaftliche Risiko einer Fehlentscheidung. Es ersetzt allerdings weder ein vernünftiges Projektkonzept noch die Prüfung, ob die gewählte Technik zum Betrieb passt.
Wer Interesse an der Förderung hat, sollte deshalb zuerst den eigenen Prozess beschreiben: Wo entsteht Aufwand? Welche Informationen stehen zur Verfügung? Was soll sich durch KI konkret verbessern? Erst danach ergibt die Auswahl einer technischen Lösung Sinn.
Anträge für „NRW.BANK.Impuls KI“ können ab dem 17. August 2026 über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt werden. Die NRW.BANK weist darauf hin, dass die Förderung im Rahmen der verfügbaren Mittel erfolgt.
Stand der Informationen: 15. August 2026.
Quellen
- NRW.BANK: „NRW.BANK.Impuls KI“, offizielle Produkt- und Förderübersicht, Stand August 2026.
- NRW.BANK: „NRW.BANK.Impuls KI – Häufig gestellte Fragen und Antworten“, Fassung 08/2026.
- NRW.BANK: Presseinformation „NRW.BANK startet Förderprogramm NRW.BANK.Impuls KI“, 16. Juli 2026.
- IHK Nord Westfalen: „Zuschüsse für Innovation & Digitalisierung“, Bereich NRW.BANK.Impuls KI.
